Ilse-Bähnert-Stiftung

Ziel der Stiftung sind die Erhaltung und Pflege der Sächsischen Kultur und Sprache, die Unterstützung der Arbeit von kulturellen Einrichtungen, wie von Museen sowie die Unterstützung des Erhalts von Kunst- und Kulturgütern, wie Denkmäler, Kirchen und Gedenkstätten vorwiegend im sächsischen Raum. Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Die Jury zum »Sächsischen Wort des Jahres« 2018. Foto: Peter Ufer

Sächsisches Wort des Jahres

Aussterbende sächsische Wörter sollen gerettet werden und die Sprache der Sachsen wird gepflegt und gehegt.

Das »Marktschiff« in Pirna. Foto: Stadt Pirna

Projekte

Eines der ersten realisierten Vorhaben der Stiftung war die Wiedererrichtung des Sandsteinobelisken auf dem Plateau des Felsmassivs Lilienstein in der Sächsischen Schweiz.

Zum Vorstand der Ilse-Bähnert-Stiftung gehören der Kabarettist und Schauspieler Tom Pauls (Vorsitzender), die Kulturmanagerin Kerstin Kochan (stellv. Vorsitzende und Schriftführerin) und der Journalist Dr. Peter Ufer.

Erste realisierte Vorhaben der Stiftung waren die Wiedererrichtung des Sandsteinobelisken auf dem Plateau des Felsmassivs Lilienstein in der Sächsischen Schweiz und die regelmäßige Veranstaltung »Die Wahl zum Sächsischen Wort des Jahres«


Spendenkonto der Ilse-Bähnert-Stiftung

Sie können die Arbeit der Ilse-Bähnert-Stiftung mit einer Geldspende unterstützen:

Ilse-Bähnert-Stiftung
IBAN: DE83 85050300 3200052375
BIC: OSDD DE81 XXX
Ostsächsische Sparkasse Dresden

Vielen Dank für Ihre Spende!


Satzung der Ilse-Bähnert-Stiftung

Auszug aus der Satzung der Ilse-Bähnert-Stiftung mit Sitz in Dresden

§1 Name, Rechtsform, Sitz

  1. Die Stiftung führt den Namen »Ilse Bähnert Stiftung«
  2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
  3. Die Stiftung hat ihren Sitz in Dresden

§2 Zweck der Stiftung, Gemeinnützigkeit

  1. Zweck der Stiftung ist
    1. die Erhaltung und Pflege der sächsischen Kultur und Sprache,
    2. die Unterstützung der Arbeit von kulturellen Einrichtungen wie z. B. Museen
    3. die Unterstützung des Erhalts von Kunst- und Kulturgütern, wie z. B. Denkmälern, Kirchen und Gedenkstätten
    4. sowie die Hilfeleistung für Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind
      Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Geld- oder Sachzuwendungen.
  2. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Vorschriften der Abgabenordnung zu diesen Zwecken werden durch die Stiftung beachtet.
  3. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Niemand wird durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt. Der Stifter, seine Erben und die Gremienmitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Die Stiftung darf jedoch einen Teil ihres Einkommens, höchstens aber ein Drittel, dazu verwenden, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren.
  5. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen.